Strafrecht
Die schriftliche Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungs-
verfahrens, oder aber der unangemeldete Besuch von Polizei,
Staatsanwaltschaft und / oder Zollbehörden – gerade im Bereich des Strafrechts schafft häufig kurzfristig Bedarf für anwaltlichen Beistand.

Wir beraten und vertreten im Bereich des Strafrechts Mandanten bundesweit. Egal, ob eine Beratung zur Abschätzung oder Vermeidung von strafrechtlichen Risiken erforderlich ist, oder die Verteidigung in einem bereits eingeleiteten Verfahren ansteht.

Neben dem Bereich der Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verteidigen wir Mandanten im Zusammenhang mit Wirtschaftsstraf-verfahren, bei Verfahren aus dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts
(z. B. Betrug, Untreue, Diebstahl), des Betäubungsmittel-, des Straßen-verkehrs- und des Jugendstrafrechts, aber auch bei Vorwürfen die Gewaltdelikte betreffen wie Körperverletzung, Raub etc.

Auch die Verteidigung in Ermittlungsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Haftbefehlen / Untersuchungshaft, oder aber dem Vorgehen gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse decken wir ab.

Als besonderen Service haben wir deshalb eine Notfallnummer eingerichtet, die auch nachts oder an Wochenenden bzw. Feiertagen in Notfällen für Sie erreichbar ist:

0171 269 3890
Daneben vertreten wir auch Personen, die Opfer von Straftaten geworden sind sowohl beratend, als auch begleitend bei der Anzeige, als Nebenkläger im Prozess oder auch als Zeugenbeistand.

Sprechen Sie uns an!


Vertrauen ist gut - Anwalt ist besser.